BOOTSFAHRSCHULE HALLE - KM 71
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Allgemeine Geschäftsbedingungen & Datenschutzerklärung
Bootsfahrschule - Halle

Inh. Sylvia Trentzsch / Löbnitzmark 71 / 06193 Wettin
Tel. - WhatsApp: 01525 4283735 / E - Mail: bootsfahrschule.halle@gmail.com

Bank : Cortal Consors BNP PARIBAS / IBAN DE 60 7603 0080 0210 8562 64 / BIC CSDBDE71


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bootsfahrschule - Halle  (Stand: 01.01.2020)


§ 1 Allgemeines
(1) Wer sich zu einer der Veranstaltungen der Bootsfahrschule Halle anmeldet, erkennt die AGB und die gültigen Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte an.
(2) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Bootsfahrschule Halle, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(3) Motorboot- und Segelbootfahrstunden, Revierkundeseminar, Schleusenfahrten und andere Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der Bootsfahrschule Halle. Insoweit tritt die Bootsfahrschule Halle nur als Vermittler auf.
(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Brief, e-Mail). Erklärungen der Bootsfahrschule Halle genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.


§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot. Der/Die Anmeldende hat dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Der Veranstaltungsvertrag kommt durch mündliche, fernmündliche oder schriftliche Annahmeerklärung der Bootsfahrschule Halle zustande. Die Anmeldebestätigung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und wird von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig gemacht.
(3) Sofern ein Dritter (Freunde, Bekannte, Familienangehörige etc.) das Entgelt und die besonderen Kosten übernimmt, gilt Absatz 2 entsprechend.
(4) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen der Bootsfahrschule Halle als Veranstalterin und dem/der/den Anmeldenden begründet.
(5) Die Bootsfahrschule Halle darf die Teilnahme von persönlichen und / oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.


§ 3 Entgelt

(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der Bootsfahrschule Halle. Die Anmeldung verpflichtet, unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme, zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes und der besonderen Kosten.
(2) Das Teilnehmerentgelt und die besonderen Kosten werden auf Vorkasse  in voller Höhe fällig.                                                                                                                                                (3) Bei nicht eingelösten Abbuchungsermächtigungen fällt pro Kurs eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,-€ an.
(4) Ratenzahlung ist grundsätzlich nicht möglich.
(5) Erfolgt kein fristgerechter Zahlungseingang, kann Die Bootsfahrschule Halle ohne Ankündigung vom Vertrag zurücktreten.
(6) Ermäßigungen und Rückzahlungen aus nicht wahrgenommenen Kursabenden oder Bestandteile der Veranstaltungen sind nicht möglich.
(7) Zeitnah nach Kursende findet die Prüfung beim Prüfungsausschuss des Deutscher Seglerverband oder des Deutscher Motoryachtverband. Diese unabhängigen Kommissionen organisieren ihre Prüfungstermine selbst. Die Prüfungsanmeldung erfolgt durch die Bootsfahrschule Halle, außer es wird etwas anderes vereinbart. Die zur Anmeldung erforderlichen Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen 18 Tage vor dem bekanntgegebenen Prüfungstermin der Bootsfahrschule Halle vorliegen. Für die Einhaltung der Termine, die Festlegung der Prüfungsorte und die Durchführung der Prüfungen sind die Kommissionen bzw. deren Ausschüsse verantwortlich. Deshalb wird hierfür keine Haftung übernehmen, auch nicht bei unvorhergesehenen Änderungen. Bei Verlegung oder Wiederholung der Prüfung durch den Teilnehmer verfallen die gezahlten Prüfungsgebühren, es sei denn, die Kommission erstattet Prüfungsgebühren zurück oder schreibt sie gut. Änderungen, Verlegungen, Absage seitens des Kunden/der Kundin bedürfen der Schriftform.


§ 4 Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Dozenten/Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten / einer Dozentin angekündigt wurde.
(2) Die kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten / einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht.
(4) Bei Verlegung der Prüfung durch den Kunden nach Kursbeginn verfallen die gezahlten Prüfungsgebühren, es sei denn, die Kommission erstattet zurück oder schreibt gut. Änderungen, Verlegungen, Absage seitens des Kunden/der Kundin bedürfen der Schriftform.


§ 5 Rücktritt und Kündigung durch die Bootsfahrschule Halle
(1) Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestteilnehmer/innenzahl notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die Bootsfahrschule Halle vom Vertrag zurücktreten. Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer/innen bestehen nicht. Wenn die Bootsfahrschule Halle eine Veranstaltung trotz Unterschreitung der Mindestteilnehmer/innenzahl durchführen will, wird im Einvernehmen mit den Teilnehmer/innen bei gleichem Entgelt die Veranstaltungsdauer gekürzt oder es ist ein Entgeltaufschlag zu zahlen.
(2) Die Bootsfahrschule Halle kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die Bootsfahrschule Halle nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer/in das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.
(3) Entgelte werden nicht erstattet, wenn eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt von der Bootsfahrschule Halle abgesagt werden muss.
(4) Die Bootsfahrschule Halle kann den Vertrag in den Fällen des § 314 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung, insbesondere Störung des Informations- und Veranstaltungsbetriebes durch Lärm-, Geräusch- oder Geruchsbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten; bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Abmahnung, Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem/der Kursleiter/in, gegenüber Teilnehmer/innen oder Beschäftigten der Bootsfahrschule Halle, Diskriminierung von Personen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art, Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die Bootsfahrschule Halle den/die Teilnehmer/in auch von einer Veranstaltung ausschließen. Der Vergütungsanspruch der Bootsfahrschule Halle wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.


§ 6 Kündigung und Widerruf durch den/die Teilnehmer/in
(1) Bei Abmeldung bis 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte und besondere Kosten werden in voller Höhe erstattet.
(2) Bei Abmeldung vom 13.-4. Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Abmeldegebühr i. H. v. 50% des Entgeltes, mindestens jedoch von 15 Euro erhoben. Besondere Kosten sind in voller Höhe zu zahlen.
(3) Bei Abmeldung ab dem 3. Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Kursgebühr inkl. besonderer Kosten fällig. Dies gilt auch bei Erkrankungen und bei Änderungen der persönlichen oder beruflichen Verhältnisse des Teilnehmers / der Teilnehmerin.
(4) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(5) Der/Die Teilnehmer/in kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen nach § 5 Absatz 2 unzumutbar ist. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer/in das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.
(6) Die Kündigung oder der Widerruf muss in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) erfolgen. Maßgebend für die rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels. Liegt dieser nicht vor oder ist er nicht erkennbar, wird der Eingangsstempel bei der Bootsfahrschule Halle abzüglich zweier Werktage angenommen. Die Kündigung oder der Widerruf wird von der Bootsfahrschule Halle schriftlich bestätigt. Telefonische Abmeldungen sind nicht möglich.



§ 7 Ummeldung

(1) Eine Ummeldung von einem Kurs in einen vergleichbaren anderen Kurs im laufenden Programm kann nur vor Veranstaltungsbeginn und mit Zustimmung der Bootsfahrschule Halle erfolgen. Bereits gezahltes Entgelt und besondere Kosten werden verrechnet.
(2) Für jede Ummeldung innerhalb von 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15 Euro erhoben. Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Ummeldung.


§ 8 Urheberschutz
(1) Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung der Bootsfahrschule Halle nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.
(2) Jede/r Teilnehmer/in an EDV-Veranstaltungen hat zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Software unzulässig sind.
§ 9 Datenschutz
Die Bootsfahrschule Halle unterliegt den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Zum Zwecke der Verwaltung der Veranstaltungen setzt die Bootsfahrschule Halle automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Alter, Telefonnummern, E-Mail-Adresse, Kursnummer, Kurstitel und Entgelt, im Falle einer Einzugsermächtigung die Bankverbindung. Zum Zwecke des Bankeinzugsverfahrens werden Name, Vorname, Bankverbindung, Entgelt und Veranstaltungsnummer an die Hausbank der Bootsfahrschule Halle übermittelt. Mit Anmeldung stimmen die Teilnehmer/-Innen der Verarbeitung der Daten zu. Auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen.


§ 10 Haftung
(1) Schadenersatzansprüche des Vertragspartners / der Vertragspartnerin oder des Teilnehmers / der Teilnehmerin gegen die Bootsfahrschule Halle sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt ferner dann nicht, wenn die Bootsfahrschule Halle Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers / der Teilnehmerin.


§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Das Recht, gegen Ansprüche der Bootsfahrschule Halle aufzurechnen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der Bootsfahrschule Halle anerkannt worden ist.
(2) Ansprüche gegen die Bootsfahrschule Halle sind nicht abtretbar.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Das gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet.
(4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Bootsfahrschule Halle treten am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie kommen erstmalig zur Anwendung für alle Veranstaltungen, die ab dem 01.01.2020 beginnen. Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften
Als Verbraucher steht Ihnen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht gemäß nachstehender Widerrufsbelehrung zu.
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Bootsfahrschule Halle
Frau Sylvia Trentzsch
Löbnitzmark 71
06193 Wettin - Löbejün
E-Mail: bootsfahrschule.halle@gmail.com
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
Weiterhin gelten die Kündigungsfristen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen


Datenschutzerklärung
Wir, die Bootsfahrschule Halle nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben.  Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.
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Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand der Bootsfahrschule Halle / Sylvia Trentzsch ist Halle an der Saale.
Bootsfahrschule - Halle KM 71
Sylvia Trentzsch
Löbnitzmark 71 / 06193 Wettin
Tel. - WhatsApp : 015254283735
E -Mail : bootsfahrschule.halle@gmail.com


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